AGBs
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Meyer & Woodburn GbR
Präambel
Liebe/r Nutzer/in,
vielen Dank, dass Sie unsere Scoutingplattform nutzen! Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf unsere Website, die über https://get-scouted.de/ erreichbar ist. Über unsere Website können Sie sich oder einen anderen Teilnehmer zu einem unserer Talenttage anmelden, um von Scouts entdeckt zu werden.
Bei Fragen zu den AGB können Sie sich jederzeit gerne an info@get-scouted.de wenden. Darüber hinaus sind wir über folgende Kontaktdaten erreichbar:
Meyer & Woodburn GbR (im Folgenden „Get Scouted“)
Kirchweg 125
50858 Köln
Viele Grüße
Ihr Get Scouted Team
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Talenttage sind öffentliche Probetrainingseinheiten, die von Get Scouted ausgerichtet werden. Bei den Talenttagen gibt es verschiedene Zeitslots, die sich nach dem Alter des Teilnehmers richten.
(2) Teilnehmer sind minderjährige oder volljährige natürliche Personen, die an den Talenttagen im Rahmen eines Fußballspiels die Möglichkeit haben, vor den anwesenden Scouts ihr Fußball-Talent zu beweisen.
(3) Kunden sind volljährige natürliche Personen, die entweder sich selbst oder als gesetzlicher Vertreter eine minderjährige Person als Teilnehmer zu Talenttagen anmelden können.
(4) Scouts sind natürliche Personen aus verschiedenen Fußballvereinen, die die Teilnehmer an den Talenttagen beim Fußballspielen beobachten. Es ist möglich, dass erfolgreiche Teilnehmer von den Scouts im Anschluss an das Probespielen angeworben werden.
§ 2 Anwendungsbereich und Anmeldung zu den Talenttagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das zwischen einem Kunden und Get Scouted zustande kommende Rechtsverhältnis (Veranstaltungsvertrag).
(2) Der Veranstaltungsvertrag zwischen dem Kunden und Get Scouted kommt mit der Bestätigung der Anmeldung zu einem der Talenttage durch Get Scouted zustande. Bei der Anmeldung meldet der Kunde sich selbst oder eine andere natürliche Person als Teilnehmer zu einem Talenttag an. Erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch Get Scouted, wird die Anmeldeanfrage des Kunden angenommen und die ausgewählte Trainingseinheit verbindlich gebucht.
(3) Der Kunde erhält im Falle der Bestätigung eine gesonderte Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse.
(4) Bei der Anmeldung wählt der Kunde die für den Teilnehmer zutreffende Trainingszeit aus, die sich nach der Altersstufe des Teilnehmers richtet. Für jede Trainingszeit gibt es ein Teilnehmerlimit. Wird das Teilnehmerlimit erreicht, ist keine Anmeldung zu der ausgebuchten Trainingszeit möglich. Dies wird von Get Scouted kenntlich gemacht.
(5) Gehen mehr Anmeldungsanfragen ein als Plätze vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anfragen über eine mögliche Bestätigung der Anfrage durch Get Scouted.
(6) Die Anmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über das Anmeldeformular auf der Website von Get Scouted. Für jeden Teilnehmer muss das Anmeldeformular ausgefüllt werden. Minderjährige Personen müssen von ihren gesetzlichen Vertretern angemeldet werden.
(7) Weitere Anmeldungen sind nur am Tag des Talenttages vor Ort möglich. Get Scouted akzeptiert keine Anmeldungen per E-Mail, Telefon, Fax, Brief etc.
(8) Der Kunde erhält an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Buchungsbestätigung.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit der Teilnehmer
(1) Get Scouted veröffentlicht für alle Trainingszeiten der Talenttage die Teilnahmevoraussetzungen auf seiner Website. Diese sind für jeden Teilnehmer verbindlich.
(2) An den Talenttagen dürfen nur solche Teilnehmer vorspielen, die die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Fußballspielen erfüllen. Get Scouted empfiehlt, diese Voraussetzungen im Vorfeld unter Hinzuziehung eines Arztes prüfen zu lassen.
(3) Bestehen zum Zeitpunkt des Talenttages ordnungsbehördliche Auflagen wie beispielsweise das Vorlegen eines Impfnachweises oder eines negativen Covid-19-Testergebnisses, weist Get Scouted die Teilnehmer rechtzeitig darauf hin. Werden die ordnungsbehördlichen Auflagen durch den Teilnehmer nicht erfüllt, wird er von dem Talenttag, für den er angemeldet ist, ausgeschlossen. Eine Erstattung der Startgebühr erfolgt nicht.
(4) Neben diesen Teilnahmevoraussetzungen gelten zusätzlich die Grundsätze zur Wahrung eines gewaltfreien, sicheren und fairen Wettbewerbs im Fußball. Diese Grundsätze sind Bestandteil des Veranstaltungsvertrages zwischen dem Kunden und Get Scouted. Darüber hinaus gelten die Regelungen der FIFA/ des DFB, die unter https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/243953-Regeln2021_2022.pdf einsehbar sind.
(5) Jeder Teilnehmer, der die Voraussetzungen für den jeweiligen Talenttag der Veranstaltung entsprechend den Ausschreibungsbedingungen erfüllt, kann sich selbst anmelden bzw. bei Minderjährigkeit von seinem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden, sofern das von Get Scouted festgesetzte Teilnehmerlimit für die jeweilige Trainingszeit noch nicht erreicht wurde.
§ 4 Leistungen von Get Scouted und Startgebühr
(1) Die zu erbringenden Leistungen von Get Scouted bei den Talenttagen sind den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Talenttage zu entnehmen. Diese werden auf der Website von Get Scouted veröffentlicht.
(2) Nach Abschluss der Anmeldung ist die Startgebühr für den ausgewählten Talenttag zur Zahlung fällig. Die Startgebühr kann je nach ausgewähltem Talenttag variieren und ist stets bei dem jeweiligen Talenttag auf der Website ausgeschrieben. Hat der Kunde über die Anmeldung eines Teilnehmers hinaus individuell gewählte Zusatzleistungen (z.B. Merchandise-Artikel, Teilnehmershirts) ausgewählt, sind auch diese Kosten bei Abschluss der Anmeldung fällig.
§ 5 Ummeldung und Zusatzbuchungen
(1) Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht und ist nur im Rahmen einer Ummeldung auf eine andere natürliche Person, die die Teilnahmevoraussetzungen unter § 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt, übertragbar. Get Scouted untersagt Teilnehmern, die nicht unter ihrem eigenen Namen spielen, die Teilnahme am Talenttag.
(2) Eine Ummeldung ist Get Scouted bis zu eine Woche vor dem ausgewählten Talenttag von dem ursprünglichen Kunden unter info@get-scouted.de anzuzeigen und erfolgt nur dann, wenn Get Scouted der Ummeldung zustimmt. Im Falle der Zustimmung zur Ummeldung erhält der ursprüngliche Kunde eine Bestätigungsmail.
(3) Im Falle der Ummeldung ist eine Ummeldegebühr in Höhe von 15,00 EUR in bar zu Beginn des Talenttages zu zahlen.
(4) Teilnehmer können am Tag des ausgewählten Talenttages Zusatzleistungen, die über das Fußballspielen vor den anwesenden Scouts hinausgehen, durchführen lassen. So ist beispielsweise die Durchführung einer Sprintdiagnostik außerhalb der gebuchten Trainingszeit am Tag des ausgewählten Talenttages möglich.
(5) Diese Zusatzleistungen werden auf der Website angegeben und können über das Kontaktformular von Kunden angefragt werden. Die Buchung der Zusatzleistung kommt erst mit Bestätigung der Anfrage des Kunden durch Get Scouted zustande. Der Kunde erhält im Falle der Bestätigung eine gesonderte Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse.
(6) Die auf der Website ausgeschriebene Gebühr für die Zusatzleistung ist am Tag des ausgewählten Talenttages in bar zu entrichten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
(1) Vor Beginn des Talenttages holt der Teilnehmer (bei Minderjährigkeit des Teilnehmers ggf. mit dem Kunden, der ihn angemeldet hat) seine Talentunterlagen ab. Die Talentunterlagen umfassen alle zur Teilnahme notwendigen Talenttagunterlagen (z.B. Leibchen, Informationen zur Gruppenzugehörigkeit, etc.) sowie ggf. Informationen zur gebuchten Zusatzleistung (z.B. Sprintdiagnostikzettel).
(2) Die Talentunterlagen werden am Empfang des Veranstaltungsortes wie beispielsweise am Pavillon des Verein, auf dessen Fläche der Talenttag stattfindet, ausgeteilt.
(3) Bei der Abholung der Talentunterlagen muss jeder Teilnehmer folgende Unterlagen elektronisch oder ausgedruckt mitbringen:
a. Bestätigungsmail Anmeldung zum Talenttag
b. ggf. Bestätigungsmail Buchung von Zusatzleistungen
c. ggf. Bestätigungsmail Ummeldung
d. gültiger Ausweis mit Lichtbild
e. sofern behördlich gefordert, einen Nachweis über erhaltende Coronaschutzimpfungen bzw. einen negativen Testnachweis zu Covid-19
f. Vom Teilnehmer bzw. bei Minderjährigkeit vom gesetzlichen Vertreter unterschriebene Einverständniserklärung hinsichtlich Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung sowie deren Veröffentlichung
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Die Startgebühr besteht aus der jeweiligen Buchung des Talenttags inklusive 15,00 EUR Organisationspauschale und den ggf. gebuchten Zusatzleistungen. Bei einer erfolgten Ummeldung kommt die Ummeldungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR hinzu.
(2) Inländische Teilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland können per SEPA-Lastschrift, PayPal oder sofortüberweisung.de zahlen. Ausländische Teilnehmer können zwischen dem SEPA-Lastschriftverkehr (je nach Verfügbarkeit), Kreditkarten (Mastercard oder Visa), PayPal oder Sofortüberweisung.de wählen.
(3) Erfolgt eine Anmeldung am Tag des Eventtages ist die Startgebühr in bar zu entrichten.
(4) Gebühren, die aufgrund fehlerhafter Bank- bzw. Kreditkartenangaben oder Rücklastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
§ 8 Nichtantritt des Teilnehmers
(1) Teilnehmer, die an dem ausgewählten Talenttag verhindert sind, werden gebeten, dies unverzüglich per Mail an info@get-scouted.de mitzuteilen. Eine Rückerstattung der Startgebühr sowie der Zahlungen für gebuchte Zusatzleistungen ist im Falle einer Verhinderung des Teilnehmers nicht möglich.
(2) Eine Rückerstattung der Startgebühr sowie der Zahlungen für Zusatzleistungen scheidet auch dann aus, wenn der Teilnehmer den Talenttag frühzeitig abbricht.
(3) Eine Rückerstattung der Startgebühr sowie ggf. der Zahlungen für Zusatzleistungen scheidet auch dann aus, wenn der Teilnehmer von der Teilnahme an dem Talenttag ausgeschlossen wird. Eine Auflistung der Ausschlussgründe findet sich unter § 9 (Ausschluss von Teilnehmern).
(4) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
§ 9 Ausschluss von Teilnehmern
In folgenden Fällen wird der Teilnehmer von der Teilnahme am ausgewählten Talenttag ausgeschlossen:
a. Verspätung,
b. Nichtbefolgung der Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. unsachgemäße Verwendung der Materialien),
c. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf des Talenttages stören oder die Sicherheit der übrigen teilnehmenden Personen oder Besucher gefährden könnten,
d. Nichtbefolgung der Anweisungen von Get Scouted und des entsprechend kenntlich gemachten Personals,
e. Unrichtige Angaben bei der Anmeldung und,
f. Wenn die Startgebühr sowie ggf. Kosten für Zusatzleistungen nicht bis zur Fälligkeit beglichen wurden.
§ 10 Sicherheit während der Veranstaltung
(1) Get Scouted gibt den Teilnehmern für die Talenttage erforderlichen organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Veranstaltung auf seiner Internetseite oder den Talenttagunterlagen verbindlich bekannt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Vorgaben an die Teilnehmer zu beachten und umzusetzen. Insbesondere sind die Hygienevorschriften zu beachten.
(2) Der Teilnehmer hat den Anweisungen des organisatorischen Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (z. B. Helfer, Trainern, Veranstalter oder Sanitätsdienste) Folge zu leisten.
(3) Es gelten im Übrigen die jeweilige Hygiene- und Verhaltensregeln der Sportstätten und der Vereine, bei denen der jeweilige Talenttag ausgerichtet wird.
(4) Die gesetzlichen Vertreter versichern durch das Akzeptieren der Vertragsbedingungen ausdrücklich, dass ihr Kind gesund und aus ärztlicher Sicht voll belastbar ist.
(5) Get Scouted übernimmt keine Fürsorge- oder Aufsichtspflicht während der Veranstaltung für minderjährige Teilnehmer.
§ 11 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
(1) Soweit Get Scouted personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews im Radio, Fernsehen, Internet (z. B. Internetpräsenzen, Soziale Medien, Live-Streaming), App oder Printmedien (z. B. auf Plakaten, Flyern, Programmheft) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Namen, Vorname, Geschlecht, Altersklasse, Wohnort, Verein, Talentnummer) in allen veranstaltungsrelevanten Medien wie Online-Medien (z. B. Instagramm, Facebook, LinkedIn, TikTok) und Printmedien einverstanden.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von Get Scouted erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers bei Buchung einer Zusatzleistung an den entsprechenden Dienstleister weitergegeben werden, sofern dies zur Realisation der jeweiligen Dienstleistung notwendig ist.
(5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von Get Scouted erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers in den Scoutinglisten an den DFB Deutscher Fußballbund e.V, Kennedyallee 274 60528 Frankfurt am Main, info(at)dfb.de, weitergeleitet werden.
(6) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Get Scouted die gespeicherten personenbezogenen Daten zu Informationszwecken für die Veranstaltung nutzen darf.
(7) Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://get-scouted.de/Datenschutz/.
§ 12 Haftung
(1) Get Scouted haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde oder Teilnehmer vertraut hat und vertrauen durfte.
(2) Die Haftung von Get Scouted ist zudem summenmäßig auf die Höhe des Schadensersatzes begrenzt, den die Versicherung von Get Scouted auszahlt, sofern die Versicherungsleistung den Haftungsbetrag des typischerweise vorhersehbaren Schadens übersteigt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(4) Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Get Scouted auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Die Teilnehmer haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung der ausgewiesenen Lagermöglichkeiten für Garderobe und persönliche Gegenstände. Eine Haftung von Get Scouted für Verlust oder Beschädigung von Garderobe oder persönlichen Gegenständen ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fährlässigkeit beschränkt.
§ 13 Scoutingverpflichtung
Im Falle eines Scoutings ist es für den Teilnehmer verbindlich, für Bild-, Video- und Tonmaterial zu Werbezwecken zur Verfügung zu stehen. Andernfalls kann nicht am Talenttag teilgenommen werden.
§ 14 Nachhaltigkeit
Get Scouted ist bestrebt, die Veranstaltung möglichst nachhaltig und umweltfreundlich zu gestalten.
§ 15 Änderungen in der Veranstaltungsdurchführung, Höhere Gewalt
(1) Get Scouted behält sich vor, Talenttage bei höherer Gewalt, aufgrund von behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen abzusagen oder Änderungen am Ablauf der Talenttage vorzunehmen. In diesen Fällen besteht kein Erfüllungs-, Schadensersatz- oder Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers gegenüber Get Scouted.
(2) Über alle Veränderungen werden die Teilnehmer unverzüglich über die angegebene E-Mail-Adresse, die Website sowie via Social Media informiert. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die dadurch möglichen Veränderungen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.
§ 17 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Köln.